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Berufskraftfahrer

Fachbereich Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung

Kraftfahrer/in Klasse B96

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse B96 fahren?

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre,
  im Falle des begleitenden Fahrens mit 17 Jahren
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Einschluss der Klasse: keine
Die theoretische Mindestausbildung

Für die Klasse B96 ist eine 7-stündige Ausbildung vorgeschrieben.

  1. 2,5 h Theorie
Die praktische Mindestausbildung
  1. 3,5 h praktischer Übungsstoff
  2. 1h fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr

Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt, es ist keine praktische oder theoretische Prüfung nötig.

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